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Befristete Arbeitsverträge nehmen zu

Laut ei­nem Anfang September 2017 vorgelegten Be­richt der Bun­des­re­gie­rung steigt die Zahl von be­fris­te­ten Neu­an­stel­lun­gen. Dabei lagen Daten aus dem Jahr 2016 vor. Auch Anwälte für Arbeitsrecht in Fürth sehen sich zusehends mit dieser Problemstellung konfrontiert.

Befristung von Arbeitsverträgen einordnen

Wenn Arbeitnehmer bei einer Neueinstellung nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, liegt dies nicht an ihrer Person und auch nicht an der Region. Vielmehr folgt in so einem Fall ihr Arbeitgeber einem vorherrschenden Trend in der Bundesrepublik. Neu ein­ge­stell­te so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Be­schäf­tig­te erhalten zunehmend nur befristete Verträge. Im Jahr 2016 stieg ihr Anteil an allen Beschäftigten um vier Pro­zent. Diese Zahl nannte die Bun­des­re­gie­rung nach ei­ner An­fra­ge der Fraktion der Grü­nen. Die Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an allen Ar­beits­plät­zen liegt bei rund 45 Pro­zent, 1,6 Mil­lio­nen Arbeitnehmer sind betroffen. 2016 gab es 3,4 Mil­lio­nen Neu­ein­stel­lun­gen, wobei Aus­zu­bil­den­de und Mi­ni­job­ber in der Statistik nicht erfasst wurden.

Sollen sich Arbeitnehmer auf die Befristung einlassen?

Befristete Arbeitsverhältnisse enden ohne gesonderte Kündigung au­to­ma­tisch nach dem Ab­lauf der vereinbarten Zeit. Es handelt sich hierbei um eine Zeit­be­fris­tung, doch es gibt auch zweck­be­fris­te­te Ar­beits­ver­träge. Diese enden mit dem Ein­tritt des Er­eig­nis­ses, durch das sich der Zweck des Vertrages erfüllt, etwa dem Ende eines Projekts oder einer Baustelle. Auch die Vertretung von er­krank­ten Kol­le­gen kann zu einem zweck­be­fris­te­ten Ar­beits­verhält­nis führen. Diese Arbeitsverhältnisse wurden in den genannten Statistik ausdrücklich nicht erfasst. Arbeitnehmer sollten bei einer Einstellung mit einem zeitbefristeten Arbeitsvertrag darauf achten, ob für den Betrieb tatsächlich die wirtschaftliche Notwendigkeit einer solchen Befristung besteht. Wenn das augenscheinlich nicht der Fall ist, sind angesichts der aktuellen Konjunkturlage solche Arbeitsverhältnisse nicht zu empfehlen, raten Anwälte für Arbeitsrecht.

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