Versand per Einschreiben mit Rückschein – Bevollmächtigungen und Empfangsberechtigte

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Wer einen Nachweis über die tatsächliche Zustellung seiner Postsendung benötigt, sollte diese als Einschreiben versenden. Der Versand als Einschreiben mit Rückschein empfiehlt sich insbesondere als Nachweis für Erklärungen gegenüber Behörden, Widersprüche, Kündigungen von Verträgen / Mietverhältnissen und ähnlichen Dokumenten, bei denen zum Beispiel aufgrund laufender Kündigungs- und Widerspruchsfristen zwingend ein Nachweis über den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger benötigt wird.

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Die Komplexität des BAG

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In Deutschland gibt es bisher kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Das deutsche Arbeitsrecht besteht aus einer Vielzahl einzelner Bundesgesetze und Rechtsverordnungen wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Entgeltfortzahlungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Tarifvertragsgesetz (TVG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Mindestlohngesetz (MiLoG) etc. Des Weiteren wird die Arbeitswelt in Deutschland durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge geregelt. Letztendlich hat auch die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit ein gewichtiges Wort mitzureden. Das deutsche Arbeitsrecht ist aufgrund dieser Vielzahl von Quellen und Regelungen ein äußerst schwieriges und komplexes Rechtsgebiet. Die grundsätzliche Empfehlung bei Streitigkeiten kann daher nur lauten: „Schalten sie bei drohenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ein“.

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Befristete Arbeitsverträge nehmen zu

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Laut ei­nem Anfang September 2017 vorgelegten Be­richt der Bun­des­re­gie­rung steigt die Zahl von be­fris­te­ten Neu­an­stel­lun­gen. Dabei lagen Daten aus dem Jahr 2016 vor. Auch Anwälte für Arbeitsrecht in Fürth sehen sich zusehends mit dieser Problemstellung konfrontiert.

Befristung von Arbeitsverträgen einordnen

Wenn Arbeitnehmer bei einer Neueinstellung nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, liegt dies nicht an ihrer Person und auch nicht an der Region. Vielmehr folgt in so einem Fall ihr Arbeitgeber einem vorherrschenden Trend in der Bundesrepublik. Neu ein­ge­stell­te so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Be­schäf­tig­te erhalten zunehmend nur befristete Verträge. Im Jahr 2016 stieg ihr Anteil an allen Beschäftigten um vier Pro­zent. Diese Zahl nannte die Bun­des­re­gie­rung nach ei­ner An­fra­ge der Fraktion der Grü­nen. Die Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an allen Ar­beits­plät­zen liegt bei rund 45 Pro­zent, 1,6 Mil­lio­nen Arbeitnehmer sind betroffen. 2016 gab es 3,4 Mil­lio­nen Neu­ein­stel­lun­gen, wobei Aus­zu­bil­den­de und Mi­ni­job­ber in der Statistik nicht erfasst wurden.

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