Versand per Einschreiben mit Rückschein – Bevollmächtigungen und Empfangsberechtigte
Wer einen Nachweis über die tatsächliche Zustellung seiner Postsendung benötigt, sollte diese als Einschreiben versenden. Der Versand als Einschreiben mit Rückschein empfiehlt sich insbesondere als Nachweis für Erklärungen gegenüber Behörden, Widersprüche, Kündigungen von Verträgen / Mietverhältnissen und ähnlichen Dokumenten, bei denen zum Beispiel aufgrund laufender Kündigungs- und Widerspruchsfristen zwingend ein Nachweis über den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger benötigt wird.